Ab 2015 sind für alle Ballonfahrer neue EU - Regelungen gültig, die auch die Mitnahme von Gästen gegen Entgeld regeln.
Durch viele Gespräche der regionalen und überregionalen Luftfahrtfachverbände mit dem Bundesministerium für Verkehr, ist dieses aktiv geworden und hat eine Klarstellung bei der EU-Kommission erreicht. Die Änderung wird von der Kommission voraussichtlich Anfang 2014 veröffentlicht, wird aber in Deutschland bereits angewendet. Damit dürfen nichtgewerbliche Piloten ihre Flugkosten (also die Betriebsstoffkosten für Ballon und Verfolgerfahrzeug und evtl. Charterkosten und Startgebühren, die anlässlich dieser Fahrt entstanden sind) auf die Anzahl der Insassen im Korb anteilig umlegen.
Eine Berechnung der entstandenen Kosten erfolgt nach Abschluss der Ballonfahrt.
Aus rechtlichen Gründen stellen wir keine Gutscheine und Tickets aus. Wenn Sie jedoch an einer Ballonfahrt teilnehmen möchten, können Sie sich uns gerne eine Nachricht schicken. Wir werden dann, bei entsprechender Gelegenheit, einen Termin mit Ihnen vereinbaren.